Nachdem barrierefreie Websites, mobile Anwendungen, softwaregestützte interne Prozesse und Programmoberflächen in der öffentlichen Verwaltung schon lang gesetzlich vorgeschrieben sind, wird eine ähnliche Verpflichtung ab dem 28.06.2025 europaweit auch auf die Privatwirtschaft ausgeweitet. Elektronischer Geschäftsverkehr, Apps für Personenbeförderungsdienste, Kommunikations- und Bankdienstleistungen und Fahrkartenautomaten beispielsweise müssen dann barrierefrei sein.
Das Training „Accessibility von Software“ vermittelt einen umfassenden Überblick über die grundlegenden Details der gesetzlichen Vorgabe, HTML und ARIA Beispiele verdeutlichen die Möglichkeiten der Umsetzung, und praktische Übungen festigen das Gezeigte unmittelbar. Damit liefert das Training das Wissen, um die gesetzlich vorgegebene Erfüllung von derzeit 50! Anforderungen der WCAG meistern zu können. Neben den aktuell umzusetzenden WCAG behandelt sie auch bereits diejenigen neuen WCAG Anforderungen, die als in Kürze aktualisierte gesetzliche Vorgabe erwartet werden, und sie geht auf weitere Anforderungen des BFSG und der Europäischen Norm EN 301 549 ein, die Software erfüllen muss, um barrierefrei zu sein. Auch wird der Zusammenhang von Accessibility mit Usability, UX und UI erläutert und Accessibility in Human-Centered Design eingeordnet.